FÖRDERUNG IN BAYERN

Digitalbonus Bayern: Voraussetzungen, Förderhöhe und Ablauf

Bis zu 50 Prozent Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben kleiner Unternehmen in Bayern. Was das Programm fördert, wer infrage kommt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen — nüchtern zusammengefasst, ohne Werbeversprechen.

Stand: 24. August 2026
Wer hier schreibt: Wir sind ein Softwareunternehmen aus Regensburg, keine Förderberatung. Diese Seite fasst zusammen, was öffentlich dokumentiert ist. Verbindlich ist allein die Förderrichtlinie, und zuständig für Auskunft und Bewilligung sind die Bezirksregierungen.

Was der Digitalbonus Bayern fördert

Das Programm richtet sich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern und fördert zwei Bereiche: Digitalisierung – also die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen – sowie IT-Sicherheit. Zuwendungsfähig sind unter anderem Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung notwendigen Software.

Wo Softwareentwicklung hineinfällt

Eine Passage, die wörtlich „individuelle Softwareentwicklung ist förderfähig“ sagt, gibt es in der Richtlinie nicht. Die Einordnung ergibt sich aus dem Fördergegenstand (Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen), aus den zuwendungsfähigen Ausgaben für externe Leistungen und aus den Vollzugshinweisen, die individuelle Anpassungen, Programmierungen, Dokumentation und Projektbegleitung nennen. Wir stellen das bewusst so dar und nicht als ausdrückliche Zusage – die Förderfähigkeit wird laut Vollzugshinweisen ohnehin im Einzelfall gewürdigt.

Was ausdrücklich nicht gefördert wird

  • Standard-Webseiten und Standard-Webshops
  • Standard-Online-Marketing
  • Lösungen, die gegen Entgelt auch in anderen Unternehmen eingesetzt werden sollen
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • Bereits begonnene Maßnahmen

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Die Größenkriterien: weniger als 50 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Beides muss zusammen erfüllt sein.

Ausgeschlossen sind unter anderem Freie Berufe, die Landwirtschaft, Krankenhäuser und staatliche Eigenbetriebe. Ob Ihr Betrieb im Einzelfall unter eine Ausschlussregel fällt, beantwortet verbindlich nur die Bewilligungsstelle – der Ausschlusskatalog wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst, und Sekundärquellen im Netz geben teils veraltete Stände wieder.

Standard oder Plus – der Unterschied

 Digitalbonus StandardDigitalbonus Plus
Maximaler Zuschuss7.500 €30.000 €
Förderquotebis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Deckel erreicht abca. 15.000 € Ausgabenca. 60.000 € Ausgaben
Zusätzliche Hürdekeine besondere Anforderung an die Neuartigkeit „besonderer Innovationsgehalt“ muss beschrieben und begründet werden
Individualprogrammierunghier einzuordnen gilt laut Vollzugshinweisen per se nicht als innovativ – reicht für Plus in der Regel nicht
Vorab empfohlenKontakt mit der zuständigen Bezirksregierung

Die 50-Prozent-Quote richtig rechnen

Gefördert wird die Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben, den Rest tragen Sie selbst. Entscheidend ist dabei der Deckel: Beim Standard sind die 7.500 Euro bereits bei rund 15.000 Euro Ausgaben ausgeschöpft. Ein Projekt für 40.000 Euro bringt denselben Zuschuss wie eines für 15.000 Euro. Für die Planung heißt das: Der Digitalbonus finanziert bei größeren Softwarevorhaben einen Anschub, nicht das Projekt.

Rechenbeispiel: Bei 16.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben wären 50 Prozent 8.000 Euro – ausgezahlt werden aber höchstens 7.500 Euro. Ihr Eigenanteil liegt damit bei 8.500 Euro. Ob Ihre konkreten Positionen zuwendungsfähig sind, entscheidet die Bewilligungsstelle.

So läuft die Antragstellung ab

Die Antragstellung ist nicht durchgehend offen. Pro Monat wird ein festes Kontingent freigegeben, und ist es ausgeschöpft, geht es erst im Folgemonat weiter. Die Freischaltung erfolgt jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt. Bearbeitet wird in der Reihenfolge des Antragseingangs.

  1. ELSTER-Unternehmenskonto einrichtenOhne geht nichts – Antrag und Bescheid laufen ausschließlich darüber. Die Registrierung braucht Vorlauf, erledigen Sie sie vor dem nächsten Kontingentstart.
  2. Angebot und Leistungsbeschreibung einholenDer Antrag verlangt eine belastbare Beschreibung des Vorhabens und der Ausgaben. Die liefert Ihnen der Dienstleister – bestellen dürfen Sie noch nichts.
  3. Antrag stellen, sobald das Kontingent offen istFreischaltung jeweils 10:00 Uhr am ersten Werktag des Monats, Samstag zählt nicht. Bearbeitet wird in der Reihenfolge des Antragseingangs.
  4. Eingangsbestätigung abwarten – erst dann beauftragenErst ab diesem Punkt dürfen Sie den Auftrag rechtsverbindlich erteilen. Vorher zu unterschreiben kostet die Förderfähigkeit.
  5. Umsetzen, Auszahlungsantrag stellen, Nachweis führenEs gibt nur einen Auszahlungsantrag, keine Zwischenauszahlungen. Rechnungen und Nachweise sammeln Sie über die Projektlaufzeit.
Wichtig: Wie groß das Kontingent ist und wie schnell es erfahrungsgemäß vergriffen ist, veröffentlicht das Programm nicht. Wir nennen deshalb bewusst keine Zahlen dazu. Den tagesaktuellen Stand sehen Sie nur auf der offiziellen Antragsseite.

Was Sie selbst machen müssen

Das kann ein Softwarehaus liefern

  • Ein Angebot mit getrennt ausgewiesenen Positionen
  • Eine technische Leistungsbeschreibung als Anlage für den Antrag
  • Eine Einschätzung, was am Vorhaben technisch anspruchsvoll ist
  • Termintreue Planung, die zum Kontingent-Rhythmus passt

Das müssen Sie selbst tun

  • Den Antrag über Ihr eigenes ELSTER-Konto stellen
  • Die Kommunikation mit der Bezirksregierung führen
  • Die Angaben zu Unternehmensgröße und Umsatz verantworten
  • Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis einreichen

Das ist keine Bescheidenheit, sondern die Programmregel: Eine Antragstellung durch Dritte ist nicht zulässig. Wer Ihnen anbietet, den Antrag zu „übernehmen“, beschreibt etwas, das das Programm ausschließt. Was wir beisteuern können, ist die technische Substanz – wie wir Angebot und Leistungsbeschreibung für Softwareprojekte aufbereiten, haben wir gesondert beschrieben.

Software-Vorhaben, die inhaltlich in den Rahmen passen

Die folgenden Projektarten liegen thematisch im Förderbereich Digitalisierung. Das ist ausdrücklich keine Aussage darüber, ob ein solches Vorhaben bewilligt würde – das entscheidet die Bewilligungsstelle im Einzelfall.

Nicht in den Rahmen passt dagegen der klassische Website-Relaunch: Standard-Webseiten und Standard-Webshops sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Offizielle Quellen

Alles auf dieser Seite ist eine Zusammenfassung. Maßgeblich sind die folgenden Stellen:

Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern

Wie hoch ist die Förderung beim Digitalbonus Bayern konkret?

Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beim Digitalbonus Standard liegt die Obergrenze bei 7.500 Euro, beim Digitalbonus Plus bei 30.000 Euro. Der Deckel greift früher, als viele erwarten: Bei Standard ist das Maximum schon bei rund 15.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben erreicht — alles darüber erhöht den Zuschuss nicht mehr.

Ab welcher Investitionssumme lohnt sich ein Antrag überhaupt?

Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen. Darunter liegt also die harte Grenze. Ob sich der Aufwand ab dieser Summe schon lohnt, ist eine Rechnung, die jeder Betrieb selbst aufmachen muss — der Antrag kostet Zeit, und einen Rechtsanspruch auf Bewilligung gibt es nicht.

Was unterscheidet Digitalbonus Standard von Digitalbonus Plus?

Standard fördert bis 7.500 Euro und stellt keine besonderen Anforderungen an die Neuartigkeit des Vorhabens. Plus fördert bis 30.000 Euro, setzt dafür aber einen „besonderen Innovationsgehalt“ voraus, der im Antrag ausführlich beschrieben und begründet werden muss. Vor einem Plus-Antrag empfiehlt das Programm, Kontakt mit der zuständigen Bezirksregierung aufzunehmen.

Was bedeutet „besonderer Innovationsgehalt“ beim Digitalbonus Plus?

Der Begriff wird nicht mit einer Checkliste definiert, sondern im Einzelfall bewertet. Wichtig für Softwareprojekte: Die Vollzugshinweise ordnen Individualprogrammierung ausdrücklich dem Standard zu, weil sie „per se nicht als innovativ“ gilt. Dass eine Software eigens für Ihren Betrieb geschrieben wird, begründet den Plus also nicht. Die Bewertung nimmt allein die Bewilligungsstelle vor.

Darf ich mit dem Projekt starten, bevor der Bescheid da ist?

Nein. Gefördert werden nur noch nicht begonnene Maßnahmen, und als Beginn gilt bereits die rechtsverbindliche Bestellung beziehungsweise Auftragserteilung. Wer den Auftrag vor dem Antrag vergibt, verliert die Förderfähigkeit — das ist der teuerste und häufigste Fehler in diesem Verfahren.

Was passiert, wenn das monatliche Kontingent ausgeschöpft ist?

Dann sind bis zum Folgemonat keine Anträge möglich. Das Kontingent wird jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats freigegeben, wobei ein Samstag nicht als Werktag zählt; bearbeitet wird in der Reihenfolge des Antragseingangs. Wie groß das Kontingent ist und wie schnell es erfahrungsgemäß vergriffen ist, veröffentlicht das Programm nicht — den tagesaktuellen Stand sehen Sie nur auf der offiziellen Antragsseite.

Brauche ich zwingend ein ELSTER-Unternehmenskonto?

Ja. Der Antrag läuft über das ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens, und auch der Bescheid wird ausschließlich digital dorthin zugestellt. Wenn Sie noch keines haben, sollten Sie das einrichten, bevor ein Kontingent startet — die Registrierung braucht Vorlauf und lässt sich nicht in der Minute nachholen, in der die Freischaltung kommt.

Kann mein Steuerberater oder eine Agentur den Antrag für mich stellen?

Nein. Das Programm schreibt vor, dass das antragstellende Unternehmen den Antrag selbst über sein eigenes ELSTER-Konto stellt. Dienstleister und Fördermittelberater dürfen das nicht übernehmen und auch nicht Ihr ELSTER-Zertifikat verwenden. Zuarbeiten dürfen Dritte sehr wohl — etwa mit Angebot und Leistungsbeschreibung —, den Antrag absenden müssen Sie.

Lässt sich der Digitalbonus mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Das hängt vom jeweils anderen Programm und vom konkreten Vorhaben ab und ist nichts, was sich pauschal beantworten lässt. Diese Frage gehört an die zuständige Bezirksregierung — für Regensburg und die Oberpfalz ist das die Regierung der Oberpfalz.

Wie lange läuft das Programm noch?

Die Laufzeit ist bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Ob es danach eine Neuauflage gibt, ist öffentlich nicht angekündigt — dazu kursierende Aussagen sind Spekulation. Unabhängig davon gilt: Ein Rechtsanspruch besteht nicht, Anträge können auch wegen Überzeichnung des Programms abgelehnt werden.

Sie wissen, was Sie bauen lassen wollen – aber nicht, ob es passt?

Wir sehen uns Ihr Vorhaben in einem kurzen Gespräch an und sagen Ihnen ehrlich, ob wir dafür ein belastbares Angebot schreiben können. Keine Förderberatung, keine Zusage zur Bewilligung – nur eine technische Einschätzung.

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