Softwareentwicklung für Digitalbonus-Projekte in Bayern
Wir bauen die Software. Den Antrag stellen Sie selbst — das schreibt das Programm so vor — und wir liefern Ihnen dafür Angebot und Leistungsbeschreibung, die im Antrag bestehen.
Wenn Sie die Voraussetzungen und den Ablauf des Programms noch nicht kennen: Voraussetzungen und Ablauf des Digitalbonus Bayern haben wir gesondert zusammengefasst.
Die Arbeitsteilung
Der Digitalbonus schreibt vor, dass das antragstellende Unternehmen den Antrag selbst über sein eigenes ELSTER-Unternehmenskonto stellt. Dienstleister und Fördermittelberater dürfen das nicht übernehmen. Diese Grenze nehmen wir ernst – und sie ist kein Nachteil, sondern macht die Rollen klar.
Was bei uns liegt
- Ein Angebot mit einzeln ausgewiesenen Leistungspositionen
- Eine technische Leistungsbeschreibung, die Sie dem Antrag beilegen können
- Eine ehrliche Einschätzung, was an Ihrem Vorhaben technisch anspruchsvoll ist
- Terminplanung, die zum monatlichen Kontingent passt
Was bei Ihnen bleibt
- Der Antrag über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto
- Die Kommunikation mit der Bezirksregierung
- Die Angaben zu Unternehmensgröße, Umsatz und Betriebsstätte
- Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis
Was wir ausdrücklich nicht tun
Keine Förderberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung, keine Aussage darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird. Die Förderfähigkeit wird laut Vollzugshinweisen im Einzelfall gewürdigt – jede Zusage im Vorfeld wäre unseriös. Beratung zur Antragstellung leistet Ihre Bezirksregierung, für Regensburg und die Oberpfalz die Regierung der Oberpfalz.
Wie ein tragfähiges Angebot aussieht
Der häufigste Grund für Rückfragen der Bewilligungsstelle ist ein Angebot, aus dem nicht hervorgeht, wofür das Geld eigentlich ausgegeben wird. Eine Pauschalsumme ist bequem zu schreiben und schwer zu prüfen.
Trägt im Antrag nicht
- „Softwareentwicklung, pauschal – 18.000 €“
- „Website-Relaunch inkl. Programmierung“
- Eine Summe ohne erkennbaren Leistungsumfang
- Förderfähige und nicht förderfähige Anteile in einer Position vermischt
Trägt
- Einzelne Positionen mit Aufwand und Preis
- Beschreibung des abgelösten Prozesses und des Ziels
- Technische Dokumentation und Schulung getrennt ausgewiesen
- Nicht förderfähige Positionen sichtbar abgesetzt
Wir bauen Angebote deshalb von vornherein so, dass sie sich zerlegen lassen. Das hat einen Nebeneffekt, der auch ohne Förderung nützt: Sie sehen, was welcher Teil kostet, und können Positionen streichen oder verschieben.
Die Reihenfolge – und der teure Fehler
Gefördert werden nur noch nicht begonnene Maßnahmen. Als Beginn gilt bereits die rechtsverbindliche Bestellung. Wer den Auftrag erteilt, bevor der Antrag draußen ist, verliert die Förderfähigkeit – unabhängig davon, wie gut das Vorhaben passt.
Dazu kommt der Kontingent-Rhythmus: Anträge sind nur möglich, solange das Monatskontingent reicht, freigeschaltet wird um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats. Wer knapp plant, verliert schnell einen Monat. Wir legen den Angebotstermin deshalb bewusst vor den Monatswechsel.
Was wir bauen
Individuelle Fachanwendungen und Backends
Anwendungen, die einen konkreten Prozess abbilden statt ein Standardprodukt zu sein: Disposition, Prüfprotokolle, Auftragsverwaltung, Auswertungen. Umgesetzt mit Go, .NET oder Node.js, je nachdem, was zur bestehenden Landschaft passt.
Mobile Apps für interne Prozesse
Apps für iOS und Android aus einer Codebasis mit Flutter – für Mitarbeiter im Außeneinsatz, für Erfassung vor Ort, für Kunden. Wo nötig mit nativen Schnittstellen bis auf Betriebssystemebene.
Schnittstellen und Automatisierung
Verbindungen zwischen Systemen, die heute per Export und Import zusammengehalten werden. Oft der Fall mit dem größten Effekt pro investiertem Euro.
Standard oder Plus?
Ehrlich: Bei einem reinen Entwicklungsprojekt sollten Sie mit dem Standard und damit mit bis zu 7.500 Euro planen. Die Vollzugshinweise ordnen Individualprogrammierung ausdrücklich dort ein, weil sie „per se nicht als innovativ“ gilt. Wer Ihnen für eine Auftragsentwicklung 30.000 Euro in Aussicht stellt, verkauft Ihnen eine Erwartung, die das Programm so nicht hergibt. Die Einstufung nimmt ohnehin die Bezirksregierung vor.
Referenzen
Vier Projekte, an denen Sie unsere Arbeitsweise sehen können. Ob diese Vorhaben gefördert wurden, sagen wir bewusst nicht – sie stehen hier als Beleg für die Bauleistung, nicht als Förderreferenz.
Von der Anfrage bis zum Auszahlungsantrag
- Gespräch über das Vorhaben20 bis 30 Minuten: Welcher Prozess soll digitalisiert werden, welche Systeme hängen dran, welcher Zeitrahmen schwebt Ihnen vor. wir gemeinsam
- Angebot und LeistungsbeschreibungPositionen getrennt ausgewiesen, technische Beschreibung als Anlage, Positionen ohne Förderbezug klar abgegrenzt. wir
- Antrag über Ihr ELSTER-KontoSobald das Monatskontingent freigeschaltet ist. Wir halten uns hier heraus – eine Antragstellung durch Dritte ist nicht zulässig. Sie
- Eingangsbestätigung abwartenErst danach unterschreiben wir den Vertrag. Ein früherer Auftrag würde die Förderfähigkeit kosten. Sie
- UmsetzungEntwicklung in Abschnitten, mit lauffähigen Zwischenständen. Sie sprechen dabei durchgehend mit der Person, die den Code schreibt. wir
- Rechnung, Auszahlungsantrag, NachweisWir liefern Rechnungen passend zu den Angebotspositionen und auf Wunsch eine technische Dokumentation. Einreichen müssen Sie. Sie
Standort Regensburg, Einsatzgebiet Bayern
Unser Sitz ist in Regensburg, Lilienthalstr. 38. Für Betriebe in der Oberpfalz ist die Regierung der Oberpfalz die zuständige Bewilligungsstelle; in anderen Regierungsbezirken die jeweilige Bezirksregierung. Termine vor Ort sind in ganz Bayern möglich, der größte Teil der Zusammenarbeit läuft ohnehin remote.
Fragen zur Zusammenarbeit bei geförderten Projekten
Erstellen Sie ein Angebot, bevor klar ist, ob wir gefördert werden?
Ja — anders geht es gar nicht. Der Antrag verlangt eine Beschreibung des Vorhabens und der Ausgaben, also muss das Angebot vor dem Antrag vorliegen. Genau deshalb ist die Reihenfolge Angebot, Antrag, Eingangsbestätigung, Auftrag zwingend: Beauftragen dürfen Sie uns erst danach.
Was kostet mich das Angebot, wenn der Antrag am Ende abgelehnt wird?
Das Angebot selbst kostet nichts. Wir erstellen es auf Basis eines Gesprächs und der Unterlagen, die Sie uns geben. Wird der Antrag abgelehnt oder das Kontingent verpasst, entstehen Ihnen daraus keine Kosten — Sie haben dann ein durchgerechnetes Angebot und können entscheiden, ob Sie im Folgemonat erneut antreten oder ohne Förderung umsetzen.
Wie detailliert muss die Leistungsbeschreibung sein, die ich dem Antrag beilege?
Detaillierter als „Softwareentwicklung, pauschal“. Sinnvoll ist eine Beschreibung, aus der hervorgeht, welches Problem gelöst wird, welche Funktionen entstehen, welche Systeme angebunden werden und welcher Aufwand auf welche Position entfällt. Welche Tiefe die Bewilligungsstelle im Einzelfall erwartet, legt sie fest — fragen Sie im Zweifel dort nach.
Wir brauchen möglicherweise Vergleichsangebote — wie gehen Sie damit um?
Damit haben wir kein Problem, das ist im Fördermittelkontext normal. Eine feste Anzahl geforderter Angebote nennt die offizielle FAQ nicht; verbindlich ist, was Ihre Bezirksregierung verlangt. Unser Angebot ist so aufgebaut, dass es sich mit anderen vergleichen lässt — mit getrennten Positionen statt einer Pauschalsumme.
Was passiert mit dem Projekt, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann sprechen wir über den Zuschnitt. Häufig lässt sich ein Vorhaben so aufteilen, dass ein kleinerer erster Schritt auch ohne Förderung trägt und der Rest später folgt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht, und Anträge können auch wegen Überzeichnung des Programms scheitern — darauf sollte niemand seine Projektplanung allein stützen.
Wie lange ist Ihr Angebot gültig, wenn sich das Verfahren zieht?
Wir setzen die Gültigkeit so an, dass sie den Kontingent-Rhythmus und die Bearbeitungszeit abdeckt, und stimmen die Frist mit Ihnen ab. Wie lange die Bewilligungsstelle für den Bescheid braucht, ist offiziell nirgends beziffert — wir nennen deshalb keine Zahl, sondern planen mit Puffer.
Können wir das Projekt in Phasen aufteilen, wenn nicht alles förderfähig ist?
Ja, und oft ist das der bessere Weg. Wir weisen förderfähig beschreibbare und nicht förderfähige Positionen im Angebot getrennt aus, damit Sie im Antrag sauber trennen können. Beachten Sie dabei: Es gibt nur einen Auszahlungsantrag, keine Zwischenauszahlungen.
Wer schreibt die Beschreibung des Innovationsgehalts, wenn wir Plus beantragen wollen?
Wir liefern die technische Substanz: was an der Lösung anspruchsvoll ist, welche Architektur und welche Verfahren zum Einsatz kommen. Die Bewertung, ob das ein „besonderer Innovationsgehalt“ im Sinne der Richtlinie ist, nimmt die Bezirksregierung vor — nicht wir. Ehrlich dazu: Die Vollzugshinweise ordnen Individualprogrammierung dem Standard zu, weil sie „per se nicht als innovativ“ gilt. Rechnen Sie bei einem reinen Entwicklungsprojekt eher mit 7.500 Euro.
Was brauchen Sie von uns, um ein belastbares Angebot zu erstellen?
Ein Gespräch über den Prozess, der digitalisiert werden soll, und über die Systeme, die beteiligt sind. Hilfreich sind bestehende Formulare, Excel-Dateien oder Screenshots der heutigen Lösung. Wenn es einen Wunschtermin gibt, nennen Sie ihn früh — das Kontingent-Verfahren zwingt zu Terminplanung.
Was liefern Sie für den Verwendungsnachweis?
Rechnungen mit den Positionen, die dem Angebot entsprechen, und auf Wunsch eine kurze technische Dokumentation dessen, was umgesetzt wurde. Den Auszahlungsantrag und den Nachweis reichen Sie selbst ein — auch das darf ein Dienstleister nicht für Sie übernehmen.
Angebot mit förderfähig formulierter Leistungsbeschreibung
Sie bekommen: ein Angebot mit getrennten Positionen, eine technische Leistungsbeschreibung als Anlage für Ihren Antrag und ein Gespräch über die richtige Reihenfolge. Sie bekommen nicht: eine Antragstellung durch uns und keine Zusage zur Bewilligung – beides ist nicht zulässig beziehungsweise nicht unsere Entscheidung.