Der Markt ist klein. Zum 31.12.2025 waren 58 DiGA gelistet – 48 dauerhaft, 10 vorläufig zur Erprobung. Das ist die Zahl aus dem dritten DiGA-Report des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung vom März 2026, fünf Jahre nach dem Start.
Der Nutzennachweis ist die Hürde, nicht die Software. Nach dem DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes (Stand 31.12.2025) konnten von 74 aufgenommenen Anwendungen nur 14 – rund jede fünfte – den Nutzen bereits bei Aufnahme belegen. Weitere 34 haben ihn in der Erprobung nachgeholt, 16 wurden wieder gestrichen. Unterm Strich schafft rund zwei Drittel den Nachweis, aber die wenigsten sofort. Wer eine DiGA plant, plant eine Studie und nicht nur eine App.
Die Erprobungsphase ist kürzer, als sie klingt. Nach § 139e Abs. 4 SGB V läuft die vorläufige Aufnahme bis zu zwölf Monate. Eine Verlängerung um bis zu zwölf weitere ist möglich, aber kein Automatismus: Das BfArM kann sie nur gewähren, wenn die zum Ende der Erprobung vorgelegten Ergebnisse eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer späteren Nachweisführung zeigen. Und der Verlängerungszeitraum schließt die dreimonatige Entscheidungsfrist des BfArM ein – zusätzlich erhoben wird also weniger lang, als die Zahl vermuten lässt.
Zwei Zertifikate, nicht eines. Für DiGA verlangt das BfArM einen Nachweis zur Datensicherheit nach der Technischen Richtlinie BSI TR-03161 (§ 139e Abs. 10 SGB V, Pflicht seit 01.01.2025) und zusätzlich ein Datenschutz-Zertifikat nach Art. 42 DSGVO auf Basis der BfArM-Prüfkriterien (§ 139e Abs. 11 SGB V, Pflicht seit 01.08.2024). Beide betreffen genau die Ebenen, auf denen wir arbeiten: App, Backend und die Schnittstellen dazwischen. Ausgestellt werden sie von einer Prüfstelle, nicht von uns.
Und der Erlös steht nicht fest. Seit dem 01.01.2026 muss die Vergütungsvereinbarung nach § 134 Abs. 1 SGB V erfolgsabhängige Preisbestandteile von mindestens 20 Prozent vorsehen. Business-Cases, die mit einem festen Betrag je Freischaltcode rechnen, sind damit überholt.
Nichts davon soll abschrecken. Es soll nur an der richtigen Stelle stehen: vor dem Angebot. Für viele Ideen, die als DiGA gedacht waren, ist der schnellere Weg eine App ohne Zulassung – und die kann den regulierten Weg später immer noch gehen. Ausführlicher steht das im Leitfaden zur Gesundheits-App-Entwicklung.