Realitätscheck
Was eine DiGA praktisch bedeutet
Die „App auf Rezept“ ist das am häufigsten genannte Ziel in Erstgesprächen. Drei Dinge, die du wissen solltest, bevor du darauf hinplanst.
Der Nutzennachweis ist die Hürde, nicht die Software. Nach dem DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes (Stand 31.12.2025) konnten von 74 aufgenommenen Anwendungen nur 14 den Nutzen bereits bei Aufnahme belegen; 34 haben ihn in der Erprobung nachgeholt, 16 wurden gestrichen. Unterm Strich schaffen rund zwei Drittel den Nachweis – aber die wenigsten sofort. Wer eine DiGA plant, plant eine Studie und nicht nur eine App.
Zwei Zertifikate, und beide betreffen unsere Ebene. Das BfArM verlangt einen Nachweis zur Datensicherheit nach BSI TR-03161 (§ 139e Abs. 10 SGB V, seit 01.01.2025) und ein Datenschutz-Zertifikat nach Art. 42 DSGVO (§ 139e Abs. 11 SGB V, seit 01.08.2024). Geprüft werden App, Backend und die Schnittstellen dazwischen – also das, was wir bauen. Eine Architektur, die das von Anfang an mitdenkt, spart den teuren Umbau vor der Prüfung.
Der Erlös steht nicht fest. Seit dem 01.01.2026 muss die Vergütungsvereinbarung nach § 134 Abs. 1 SGB V erfolgsabhängige Preisbestandteile von mindestens 20 Prozent vorsehen. Business-Cases mit einem festen Betrag je Freischaltcode sind damit überholt.
Wer das vor dem Angebot weiß, plant anders – und meistens günstiger. Für viele Ideen, die als DiGA gedacht waren, ist der schnellere Weg eine App ohne Zulassung, die den regulierten Weg später gehen kann. Genau diese Entscheidung bereiten wir im Erstgespräch vor. Erprobungsfristen, Marktzahlen und den Weg ins BfArM-Verzeichnis beschreibt der Leitfaden zur Gesundheits-App-Entwicklung.